B48 BRANDSCHUTZ

FAQ

Häufige Fragen

Kurze, klare Antworten zu Prüfintervallen, Betreiberpflichten, Normen und Zusammenarbeit.

Allgemeines

Was macht B48 Brandschutz?

B48 Brandschutz (B48 Sanierungs-GmbH & Co. KG) ist ein Fachbetrieb für die Wartung, Prüfung und Instandsetzung brandschutztechnischer Anlagen. Zum Leistungsspektrum gehören Brandschutz- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen, Brandschutztore und kraftbetätigte Tore, RWA-Anlagen sowie Brandabschottungen.

In welchem Gebiet ist B48 Brandschutz tätig?

Der Firmensitz ist in Sulzbach (Taunus). Einsatzgebiet ist Frankfurt am Main, das gesamte Rhein-Main-Gebiet – darunter Wiesbaden, Offenbach am Main, Bad Homburg, Darmstadt, der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis – sowie ganz Hessen.

Wie erreiche ich B48 Brandschutz?

Telefonisch unter +49 6196 5247288, per E-Mail an info@b48brandschutz.de oder über das Kontaktformular auf b48brandschutz.de/kontakt. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr.

Wie oft müssen brandschutztechnische Anlagen gewartet werden?

In der Regel mindestens einmal jährlich. Das ergibt sich aus den Herstellervorgaben, den einschlägigen Normen (u.a. DIN 14677 für Feststellanlagen, DIN 18095 für Rauchschutztüren) und den Auflagen der Bauaufsicht bzw. der Sachversicherer. Bei stark frequentierten Anlagen empfehlen wir halbjährliche Prüfungen.

Wer ist für die Wartung des Brandschutzes verantwortlich?

Die Betreiberverantwortung liegt beim Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes. Er muss nachweisen, dass alle brandschutztechnischen Anlagen funktionsfähig sind und regelmäßig geprüft wurden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen bauaufsichtliche Auflagen, Bußgelder und im Schadensfall Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Bekomme ich eine Dokumentation für Behörden und Versicherung?

Ja. Jede Prüfung wird digital dokumentiert: Prüfbericht, Fotodokumentation jedes Mangels und jeder Maßnahme sowie eine behördenkonforme Übergabedokumentation. Jedes Bauteil erhält eine QR-Code-Etikettierung, über die der Prüfstatus jederzeit nachvollziehbar ist.

Was kostet eine Brandschutzwartung?

Die Kosten hängen von Anzahl und Art der Bauteile, dem Objekt und dem gewünschten Prüfintervall ab. Wir erstellen nach einer kurzen Bestandsaufnahme ein verbindliches Angebot – auch als Jahres-Wartungsvertrag mit festem Preis.

Bietet B48 Brandschutz Wartungsverträge an?

Ja. Es gibt drei Pakete: Basis (jährliche Prüfung), Komfort (halbjährliche Prüfung inkl. QR-Etikettierung und Jahresbericht für Behörden) und ein individuell zugeschnittenes Paket für größere Liegenschaften. Details unter b48brandschutz.de/wartung.

Können Mängel aus einer Brandverhütungsschau behoben werden?

Ja. Wir nehmen Mängellisten aus Brandverhütungsschauen, Sachverständigen-Prüfberichten oder Begehungen auf, priorisieren sie, setzen sie instand und dokumentieren die Abarbeitung nachweisfähig für die Bauaufsicht.

Werden auch Anlagen anderer Hersteller gewartet?

Ja. Wir warten herstellerübergreifend – die gängigen Systeme für Türschließer, Feststellanlagen, Torantriebe und RWA-Zentralen sind uns aus der Praxis vertraut.

Brandschutz- & Rauchschutztüren

Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich – so verlangen es Herstellervorgaben, die DIN 18095 und die meisten Sachversicherer. Bei stark frequentierten Türen empfehlen wir halbjährliche Prüfungen.

Was passiert, wenn eine Brandschutztür nicht gewartet ist?

Im Schadensfall droht der Versicherungsschutz zu entfallen. Behörden können bei Brandverhütungsschauen Nutzungseinschränkungen verhängen. Wir bringen Ihre Türen schnell wieder in den Sollzustand.

Warten Sie auch Türen außerhalb von Frankfurt?

Ja – unser Einsatzgebiet umfasst Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, Hochtaunus, Wiesbaden und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.

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Feststellanlagen

Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Die Prüfung wird in einem Prüfbuch oder digital dokumentiert.

Welche Hersteller warten Sie?

Wir warten Anlagen aller relevanten Hersteller wie Hekatron, Bosch, Geze, Dorma und weiteren.

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Brandschutztore & kraftbetätigte Tore

Wer darf kraftbetätigte Tore prüfen?

Nur eine befähigte Person nach BetrSichV. Unsere Monteure sind entsprechend qualifiziert und prüfen jährlich nach Vorschrift.

Wie schnell sind Sie bei einer Tor-Störung vor Ort?

In Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet meist innerhalb weniger Werktage. Für kurzfristige Termine sprechen Sie uns gerne direkt an.

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RWA-Anlagen

Wie häufig muss eine RWA gewartet werden?

Mindestens jährlich. Bei größeren Anlagen oder besonderen Nutzungen kann auch eine halbjährliche Prüfung sinnvoll sein.

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Brandabschottungen

Was ist die MLAR?

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie regelt, wie Leitungen durch brandschutzrelevante Bauteile geführt werden dürfen. Wir arbeiten konsequent nach MLAR und den Landesvarianten in Hessen.

Wird die Abschottung dokumentiert?

Ja, jede Abschottung wird im Schottbuch mit Foto, Zulassung und QR-Code erfasst – digital und jederzeit abrufbar.

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Wartung & Instandsetzung

Können Sie Mängel aus einer Brandverhütungsschau beheben?

Ja – das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir lesen die Mängelliste, priorisieren wirtschaftlich und beheben gewerkeübergreifend.

Bekomme ich einen Nachweis für die Behörde?

Selbstverständlich. Jede Mängelbehebung wird mit Foto-Vorher/Nachher, Materialnachweis und Prüfprotokoll dokumentiert.

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Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Frage direkt und unverbindlich.